Erfüllung der rechtlichen Anforderungen

Besitz eines gültigen Flugscheines und der vorgeschriebenen Versicherungen!
Mit der jährlichen Eintragung im Fluggebiet bestätigst Du die Start-, Flug- und Landebestimmungen, sowie die Beförderungsbedingungen der Bergbahnen zu kennen. Die Formulare sind im Shop der Flugschule Bregenzerwald aufgelegt.
Tandemfliegen ist gegen unaufgefordertes Vorlegen der entsprechenden Berechtigung bei der Flugschule Bregenzerwald gestattet.
Gewerbliche Tandemflüge sind nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt.

Start-, Flug- und Landebestimmungen

Aufziehübungen am Start- und Landeplatz sind verboten!

Schirme abbauen ausnahmslos NUR am Abbauplatz!

Beim Überfliegen der Seilbahn und dem Parkplatz ist unbedingt der Sicherheitsabstand von mindestens 50 Meter einzuhalten!

Toplanden und Starten ist nur bis 19 Uhr erlaubt, wenn sich Kühe in diesem Gebiet befinden
ist Toplanden auch von 10 bis 19 Uhr nur eingeschränkt möglich.

Werden Viehzäune im Start- oder Landeareal beschädigt, bitte umgehend den Grundstückseigentümer verständigen.

Aussenlandungen: Nach einer ungeplanten Außenlandung solltest Du unbedingt den Bauern kontaktieren,
Außenlandung erklären und gegebenenfalls den Flurschaden auch abgelten!
 Du zeigst dem Bauer damit, dass Du die Besitzverhältnisse respektierst! 

Im gesamten Startareal gilt:

Kein Thermikfliegen und kein Hangsoaren.

Bitte haltet auch im eigenen Interesse den Startplatz frei!

 

Flugschule Bregenzerwald, DHV und ÖAeC